Die Militarisierung der Polizei ist nicht nur in den USA ein Thema. Seit mehreren Jahren schaffen Länderpolizeien und die Bundespolizei neben neuen Wasserwerfern auch neue gepanzerte Begleitfahrzeuge an. Diese wurden zum Beispiel beim G20-Gipfel in Hamburg auch im Rahmen von Demonstrationen eingesetzt.
Das Bundesinnenministerium will sich allerdings in Sachen Polizeipanzer nicht in die Karten schauen lassen. In einer Informationsfreiheitsanfrage wollte ein Antragsteller eine Übersicht haben, welche Polizeien des Bundes und der Länder mit welchem Begleitfahrzeug in einer Wasserwerferstaffel ausgestattet sind. Zudem erfragte er, wie die Kosten zwischen dem Bundesministerium des Innern bzw. dem Inspekteur der Bereitschaftspolizeien der Länder sowie den Bundesländern aufgeteilt werden. Das Bundesinnenministerium lehnte die Informationsfreiheitsanfrage zum Thema rundweg ab. Dagegen klagt nun der Anfragesteller zusammen mit der gemeinnützigen Plattform FragdenStaat.de vor dem Berliner Verwaltungsgericht.
Beispielhaft für die Militarisierung der Polizei ist der neue Polizeipanzer Survivor R. Das von der Polizei gerne als „Anti-Terror-Fahrzeug“ vorgestellte und vom Rüstungskonzern Rheinmetall hergestellte Gefährt wird auch in sogenannten Wasserwerferstaffeln als „Sonderwagen 5“ bereitgehalten. Solche Wasserwerferstaffeln werden unter anderem bei Demonstrationen und Protesten eingesetzt, was aufgrund ihrer einschüchternden Wirkung und der möglichen Abschreckung von Teilnehmer:innen als Grundrechtseingriff gewertet werden kann.
„Information gefährdet die Sicherheit“
Das Bundesinnenministerium begründet die verweigerte Antwort eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitgesetz (IFG) damit, dass alleine die Auskunft darüber, wie viele Polizeipanzer das Innenministerium für die Bundesländer auf Kosten des Bundeshaushalts derzeit anschaffe, „die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung“ beeinträchtigen würde.
Dabei ist durchaus bekannt, dass Länder Wasserwerfer und Panzerfahrzeuge anschaffen: In Brandenburg bilden zwei Wasserwerfer mit zwei Sonderwagen eine Wasserwerferstaffel. Diese soll zum Schutz der öffentlichen Ordnung gegen Aufstände und Demonstrationen (aber auch abgesagte Musikfestivals und Fußballspiele) eingesetzt werden.
„Die Blockadehaltung des Innenministeriums zeigt, dass die Bundesregierung eine öffentliche Diskussion über den Einsatz der Polizeipanzer scheut“, heißt es in der Pressemitteilung von FragDenStaat.de. Alleine die Rheinmetall-Sonderwagen der Marke „Survivor R“ kosteten den Bundeshaushalt pro Stück mindestens 500.000 Euro, in NRW kostete das militärfarbene Fahrzeug sogar 1.200.000 Euro.
Berliner Verwaltungsgericht entscheidet
Informationen über solche kostenintensiven Anschaffungen bleiben bisher in der Regel aber „Verschlusssache – Nur für den Dienstgebrauch“. Nach der Definition des Innenministeriums dürften daher auch die bereits bekannten Informationen – Sachsen etwa schuf 2017 zwei Sonderwagen des Typs “Survivor R” von Rheinmetall mit Frakturschrift im Inneren an – die öffentliche Sicherheit gefährden.
Eine frühere IFG-Anfrage zur Anzahl der angeschafften Wasserwerfer hatte das Innenministerium abgelehnt, nach einem Widerspruch jedoch Informationen herausgegeben. Das ist für das Gerichtsverfahren wichtig: Denn bei IFG-Anfragen ist nämlich nicht entscheidend, ob ein Dokument als Verschlusssache eingestuft ist, sondern ob der Inhalt tatsächlich geheimhaltungsbedürftig ist. Darüber wird das Berliner Verwaltungsgericht befinden.
Transparenzhinweis: Der Kläger Lennart Mühlenmeier war bei netzpolitik.org angestellt und schreibt auch heute als freier Journalist für dieses Medium.
